Donnerstag, 27. August 2026

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Erste Bundesländer an das Justiznetz angeschlossen

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Zwei Namen markieren den ersten Anschluss an die digitale Infrastruktur der deutschen Justiz: Baden-Württemberg und Niedersachsen sind an das bundesweite Justiznetz angebunden. Das Bundesjustizministerium sieht darin eine wichtige Voraussetzung für die Justizcloud, die Gerichten und Staatsanwaltschaften künftig den Zugriff auf benötigte Standardsoftware ermöglichen soll.

Das Netz verbindet die Rechenzentren von Bund und Ländern seit 2025 und funktioniert als sogenannte „Private Community Cloud“ – ein gemeinsamer, abgeschirmter Verbund. Einheitliche Fachverfahren könnten dadurch günstiger werden und den Austausch zwischen zuständigen Stellen vereinfachen. Das betrifft nicht nur Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren, sondern auch Grundbücher sowie Handels-, Vereins- und Stiftungsregister.

Auch der elektronische Rechtsverkehr soll sich dadurch verändern. Der Versand rechtssicherer Justizunterlagen über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, kurz EGVP, ist seit 20 Jahren üblich. Wenn Dokumente innerhalb des Cloudverbunds freigegeben, abgerufen und ausgetauscht werden können, soll dieser Versand entfallen oder deutlich zurückgehen.

Der Aufbau bleibt föderiert: Die virtualisierte Infrastruktur kommt unter anderem aus Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, Dataport übernimmt die IT-Sicherheit. Für Störungen und Anfragen ist das Berliner IT-Dienstleistungszentrum zuständig; dort läuft dafür gehostete Software des US-Anbieters ServiceNow. Bayern soll noch in diesem Jahr folgen, alle weiteren Bundesländer im Laufe des Jahres 2027. Auch der Bund mit Bundesgerichten und Bundesanwaltschaft soll dann angeschlossen sein.

Und was ändert das konkret? Für Gerichte und Staatsanwaltschaften könnte der Zugriff auf gemeinsame Fachverfahren Doppelentwicklungen verringern und den Austausch innerhalb der Justiz vereinfachen. Der Anspruch ist noch nicht gleichbedeutend mit einem fertigen bundesweiten Dienst: Die Nutzung der Cloud muss sich erst über die verschiedenen Landes-IT-Dienstleister hinweg bewähren. Im April beschloss der E-Justice-Rat außerdem, den Strafvollzug mit cloudfähiger Gefangenenverwaltung, einem digitalen Gefangenenkonto und einer „Smart Prison Infrastruktur“ einzubeziehen.

20 JahreDauer des bisherigen Versands über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach

Quellen — die Originale lesen(Pariser Zeit)

heise onlineDE
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